For­mu­la­re

ENTSCHULDIGUNG

Das Ent­schul­di­gungs­schrei­ben für fol­gen­de Situationen:

  • Krank­schrei­bung ohne Attest
  • Krank­schrei­bung mit Attest

Frei­stel­lung

Das For­mu­lar zur Unter­richts­be­frei­ung aus per­sön­li­cher Grund:

  • per­sön­li­che Grün­de
    z.B. Füh­rer­schein
  • Frei­stel­lung wäh­rend des Unterrichts

Beur­lau­bung

Eine Unter­richts­be­ur­lau­bung wird immer benö­tigt, wenn ein betrieb­li­cher Grund vor­liegt. Die­ser Antrag muss 3 Wochen vor­her gestellt und geneh­migt werden:

  • betrieb­li­che Grün­de
    z.B. Fort­bil­dung
  • Beur­lau­bung von mehr als einem Tag

Beach­ten Sie bit­te, dass “erhöh­tes Arbeits­auf­kom­men” kei­nen Beur­lau­bungs­grund darstellt.

In Här­te­fäl­len wird man ver­su­chen, eine für bei­de Sei­ten akzep­ta­ble Lösung zu finden.

Sons­ti­ge

Mate­ri­al­geld

Das BSZ Alo­is Sene­fel­der erhebt ein Mate­ri­al­geld pro Schul­jahr und Schüler:in.
Wei­te­re Infos fin­den Sie im Hand­out Mate­ri­al­geld.

FAQ

für Betrie­be

Wir möch­ten einen Aus­zu­bil­den­den aus drin­gen­den betrieb­li­chen Grün­den vom Berufs­schul­un­ter­richt beur­lau­ben lassen.

Vor­aus­set­zung

  1. Im Beur­lau­bungs­zeit­raum fin­den kei­ne ange­sag­ten Leis­tungs­nach­wei­se (Schul­auf­ga­ben) statt. An die­sem Tag muss der Aus­zu­bil­den­de anwe­send sein.
  2. Der Beur­lau­bungs­an­trag geht früh­zei­tig bei der Schul­lei­tung ein.
  3. Der ver­säum­te Unter­richt wird wenn mög­lich nachgeholt
  4. Der/die Aus­zu­bil­den­de lernt den ver­säum­ten Unter­richts­stoff selb­stän­dig nach.

Die Schul­lei­tung behält sich eine Ableh­nung der Anträ­ge bei auf­fäl­li­gen Häu­fun­gen vor und wird ggf. die zustän­di­ge Kam­mer informieren.

Für die Antrag­stel­lung ver­wen­den Sie bit­te aus­schließ­lich das For­mu­lar „Unter­richts­be­ur­lau­bung“aus unse­rem Down­load­be­reich. Dies ist für unse­re Doku­men­ta­ti­on und die Fest­set­zung des Ersatz­un­ter­richts notwendig

Unser/e Auszubildende/r soll an einer über­be­trieb­li­chen Aus­bil­dung“ ÜBA“ teilnehmen.

Unter­richts­be­frei­un­gen für eine Teil­nah­me an einer über­be­trieb­li­chen Aus­bil­dung “ÜBA” wer­den grund­sätz­lich nicht geneh­migt. Die Ver­an­stal­ter sind dar­über infor­miert, dass die Aus­zu­bil­den­den den Kurs unter­bre­chen und die Berufs­schu­le besu­chen müssen.

Wir möch­ten über den aktu­el­len Leis­tungs­stand / die Fehl­zei­ten unserer/unseres Aus­zu­bil­den­den infor­miert werden.

Wen­den Sie sich dazu bit­te an das Sekre­ta­ri­at, das Ihr Anlie­gen an die Klas­sen­lei­tung wei­ter­lei­tet. Im Fal­le einer län­ge­ren Abwe­sen­heit der Lehr­kraft wer­den Sie von der Ver­tre­tung informiert.

Unser/e Auszubildende/r hat die Abschluss­prü­fung nicht bestan­den und soll die Berufs­schu­le bis zum nächs­ten Prü­fungs­ter­min besuchen.

Ein wei­te­rer Besuch der Berufs­schu­le ist mög­lich. Wir benö­ti­gen dafür die Ver­trags­ver­län­ge­rung durch die zustän­di­ge Kam­mer  sowie einen form­lo­sen Antrag von der Aus­bil­dungs­lei­tung, der zur bes­se­ren Pla­nung mög­lichst früh­zei­tig bei uns ein­ge­hen soll­te. Die/der Aus­zu­bil­den­de ist dann jedoch ver­pflich­tet, den Unter­richt voll­stän­dig und regel­mä­ßig zu besuchen.

Die Teil­nah­me an Leis­tungs­nach­wei­sen ist mög­lich und wird emp­foh­len. Die Noten des Abschluss- oder Ent­lass­zeug­nis­ses wer­den aber nicht mehr geän­dert. Über den wei­te­ren Schul­be­such wird ledig­lich eine Beschei­ni­gung ausgestellt.

Die Durch­schnitts­no­te aus dem Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le unserer/s Aus­zu­bil­den­den soll in das IHK-Prü­fungs­zeug­nis über­nom­men werden:

Laden Sie sich das ent­spre­chen­de For­mu­lar von der Home­page der IHK her­un­ter, las­sen es vom Aus­zu­bil­den­den aus­fül­len und geben es im Sekre­ta­ri­at unser Schu­le ab. Beach­ten Sie: Die­ser Antrag muss vom Aus­zu­bil­den­den gestellt werden!!!

für Auszubildende/R

Ich bin krank und kann die Berufs­schu­le nicht besuchen
  1. Infor­mie­ren Sie umge­hend die Schu­le unter Ver­wen­dung Ihres Webun­tis Zugan­ges (Untis Mobi­le App).Sollte dies nicht mög­lich sein, schrei­ben Sie ein Mail an bsz-senefelder(at)muenchen.de. Geben Sie in der E‑Mail auch Ihre Klas­se, die Klas­sen­lei­tung und die vor­aus­sicht­li­che Dau­er Ihrer Abwe­sen­heit an.
  2. Infor­mie­ren Sie umge­hend Ihren Aus­bil­dungs­be­trieb
  3. Fül­len Sie das For­mu­lar „Ent­schul­di­gungs­schrei­ben“ aus. Die Infor­ma­ti­on an das Sekre­ta­ri­at reicht nicht aus!
  4. Stel­len Sie sicher, dass das Ent­schul­di­gungs­schrei­ben inner­halb von 3 Werk­ta­gen bei der Klas­sen­lei­tung vor­liegt (Post­weg, Mail oder Fax)
  5. Bei einer Abwe­sen­heit von mehr als 3 Tagen genügt das Ent­schul­di­gungs­schrei­ben nicht. Sie müs­sen eine Arbeits­un­fä­hig­keits­be­schei­ni­gung (AU) vor­le­gen. Schi­cken Sie die AU zusam­men mit dem Ent­schul­di­gungs­schrei­ben umge­hend an die Schule.

Wich­tig:  Abwe­sen­hei­ten bei ange­sag­ten Leis­tungs­nach­wei­sen (z.B. Schul­auf­ga­be) sind grund­sätz­lich durch eine AU zu ent­schul­di­gen. Ansons­ten wird der Leis­tungs­nach­weis mit der Note „6“ bewer­tet.

Ich möch­te mich aus pri­va­ten Grün­den (z.B. Gerichts­ter­min) vom Berufs­schul­un­ter­richt befrei­en lassen

Abwe­sen­heit von einem Tag

Infor­mie­ren Sie Ihren Aus­bil­dungs­be­trieb, fül­len Sie recht­zei­tig das For­mu­lar „Antrag auf Frei­stel­lung vom Unter­richt“ aus und legen es der Klas­sen­lei­tung zur Geneh­mi­gung vor. Legen Sie einen Nach­weis (z.B. Gerichts­vor­la­dung) für den Grund des Fern­blei­bens bei.

Abwe­sen­heit von mehr als einem Tag

Las­sen  Sie die Abwe­sen­heit von Ihrem  Aus­bil­dungs­be­trieb geneh­mi­gen und legen die­se Geneh­mi­gung zusam­men mit dem For­mu­lar „Antrag auf Frei­stel­lung vom Unter­richt“ recht­zei­tig bei der Schul­lei­tung vor.

Ich möch­te die Durch­schnitts­no­te aus mei­nem Abschluss­zeug­nis der Berufs­schu­le in das IHK-Prü­fungs­zeug­nis über­neh­men lassen

Laden Sie sich das ent­spre­chen­de For­mu­lar von der Home­page der IHK her­un­ter, fül­len es aus und geben es im Sekre­ta­ri­at unser Schu­le ab.

Unser/e Auszubildende/r hat Schwie­rig­kei­ten in ver­schie­de­nen Fächern/im Fach­un­ter­richt in der Schu­le. Außer­dem hat er/sie noch eini­ge ande­re Pro­ble­me und wir haben den Ein­druck, es ist alles zu viel für ihn/sie. Wie kön­nen wir als Aus­bil­dungs­be­trieb unterstützen?

Mit der AsAFlex – finan­ziert durch die Arbeits­agen­tur – bekommt Ihr/e Auszubildende/r För­de­rung von fach­theo­re­ti­schen Kennt­nis­sen und Fähig­kei­ten. Der Unter­richt fin­det ein oder zwei­mal pro Woche abends nach der Arbeit statt. Unter­schied­li­che Trä­ger, je nach Arbeits- bzw. Wohn­ort, unter­stüt­zen in Form von Nach­hil­fe oder durch sozi­al­päd­ago­gi­sche Beglei­tung damit Ihr/e Auszubildende/r den Abschluss schafft. Durch Kon­takt­auf­nah­me mit der Schul­so­zi­al­ar­bei­te­rin oder der Bera­tungs­leh­re­rin in der Schu­le wird der Antrag an der rich­ti­gen Stel­le gestellt. Und, stel­len Sie Ihre/n Auszubildende/n für die AsAFlex frei – war­ten Sie nicht bis zur Gefährdungsmitteilung.